Urlaubsrechner 2025

Anteiligen Urlaubsanspruch berechnen – für Neueintritt, Kündigung, Teilzeit oder unterjährigen Austritt.

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Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Leer lassen, wenn Sie noch beschäftigt sind.
Gesetzliches Minimum: 20 Tage (5-Tage-Woche).
Für Teilzeit anteilig gekürzt.
Urlaubsanspruch im laufenden Jahr
Jährlicher Anspruch
Beschäftigungsmonate im Jahr
Monatlicher Anspruch
Anteiliger Anspruch
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Wie viel Urlaub steht mir zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt:

Die meisten Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen 25–30 Tage vor. Der Rechner funktioniert für jeden vertraglichen Urlaubsanspruch.

Anteiliger Urlaub bei unterjährigem Beginn oder Ende

Anteiliger Urlaub = (Jahresanspruch / 12) × Beschäftigungsmonate

Das Ergebnis wird kaufmännisch auf ganze Tage aufgerundet (§ 5 BUrlG). Halbe und viertel Tage entstehen rechtlich, werden aber auf volle Tage gerundet.

Wartezeit und voller Anspruch

Den vollen Jahresurlaubsanspruch erwirbt man nach einer Wartezeit von 6 Monaten (§ 4 BUrlG). Wenn Sie also am 1. Juli eintreten, haben Sie am 1. Januar des Folgejahres den vollen Anspruch für das neue Jahr. Im Eintrittsjahr besteht nur ein anteiliger Anspruch.

Urlaubsabgeltung bei Kündigung

Kann offener Urlaub vor dem Ausscheiden nicht mehr genommen werden, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung in Geld. Der Tagessatz berechnet sich aus dem Jahresbruttogehalt geteilt durch die Jahresarbeitstage (bei 5-Tage-Woche: 260).

Urlaubsabgeltung pro Tag = Jahresbrutto ÷ 260 Arbeitstage

Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch

Verfällt der Urlaub am 31. Dezember?
Grundsätzlich ja – nicht genommener Urlaub verfällt am Jahresende. Ausnahmen: Der Arbeitgeber hat den Urlaub verweigert, ein Übertrag bis 31. März des Folgejahres ist vereinbart, oder der Arbeitnehmer war erkrankt. Der EuGH hat zudem klargestellt, dass der Urlaub nur verfällt, wenn der Arbeitgeber aktiv auf den bevorstehenden Verfall hingewiesen hat.
Wie wird Urlaub in der Probezeit behandelt?
Auch während der Probezeit entsteht Urlaubsanspruch – anteilig für jeden vollen Beschäftigungsmonat (1/12 des Jahresanspruchs). Vollen Anspruch erwirbt man aber erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
Was gilt bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte?
Bei einer Kündigung nach dem 30. Juni hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, sofern das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestand. Nicht genommener Urlaub ist abzugelten.
Zählen Krankheitstage als Urlaubstage?
Nein. Wenn Sie während des Urlaubs erkranken und dies durch ein Attest nachweisen, werden die krankheitsbedingten Fehltage nicht auf Ihren Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG).

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