Nettolohn-Rechner 2025

Ermitteln Sie Ihr monatliches Nettogehalt aus dem Bruttogehalt – mit Einkommensteuer, Sozialversicherung und optionaler Kirchensteuer.

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Ihr monatliches Bruttoeinkommen aus dem Arbeitsvertrag.
Relevant für den Pflegeversicherungsbeitrag.
Monatliches Nettogehalt (ca.)
Bruttogehalt
− Lohnsteuer
− Solidaritätszuschlag
− Kirchensteuer
− Krankenversicherung
− Rentenversicherung
− Arbeitslosenversicherung
− Pflegeversicherung
Nettolohn gesamt (ca.)
⚠️ Schätzung auf Basis 2024/2025. Der tatsächliche Nettolohn kann abweichen, da individuelle Freibeträge, Kinderfreibeträge im Lohnsteuerabzug, Sonderausgaben oder vermögenswirksame Leistungen nicht berücksichtigt sind. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie den BMF-Lohnsteuerrechner oder fragen Sie Ihre Lohnbuchhaltung.
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Wie wird das Nettogehalt berechnet?

Vom Bruttogehalt werden folgende Abzüge vorgenommen, bevor der Nettolohn ausgezahlt wird:

1. Lohnsteuer (Einkommensteuer)

Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse, dem Jahreseinkommen und dem Grundfreibetrag (2024: 11.784 €). Der Steuersatz beginnt bei 14 % und steigt progressiv bis zu 45 % bei sehr hohen Einkommen.

2. Sozialversicherungsbeiträge 2025 (Arbeitnehmeranteil)

3. Kirchensteuer (optional)

Für Mitglieder einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft werden 8 % (Bayern, BW) oder 9 % (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer als Kirchensteuer einbehalten.

Steuerklassen im Überblick

Häufige Fragen zum Nettolohn

Warum stimmt mein berechnetes Netto nicht exakt mit der Gehaltsabrechnung überein?
Dieser Rechner verwendet Standardwerte (allgemeiner KV-Zusatzbeitrag, keine individuellen Freibeträge). Ihre Gehaltsabrechnung berücksichtigt ggf. individuelle Lohnsteuerfreibeträge, den genauen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse oder vermögenswirksame Leistungen.
Was ist der Solidaritätszuschlag?
Seit 2021 entfällt der Soli für rund 90 % der Steuerzahler. Er wird erst bei einer jährlichen Einkommensteuer über ca. 18.130 € (Singles) / 36.260 € (Verheiratete) anteilig erhoben – ab ca. 33.882 € Lohnsteuer (Soli-Zuschlagssatz: 5,5 %) voll fällig.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Die BBG ist die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommen über der BBG wird nicht mehr verbeitragt. 2025 liegt die BBG für die KV/PV bei 5.512,50 €/Monat und für die RV/AV bei 8.050 €/Monat (West).
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?
Ein Wechsel von Klasse IV/IV zu III/V lohnt sich, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient. Der Besserverdienende wählt Klasse III (weniger Steuer), der andere Klasse V (mehr Steuer). Netto insgesamt gleich, aber monatlich mehr beim Hauptverdiener.

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