Berechnen Sie Ihre voraussichtliche Abfindungshöhe anhand der deutschen Faustformel – kostenlos und sofort.
Werbung · 728×90
Ihr aktuelles monatliches Bruttoeinkommen in Euro.
Vollendete Beschäftigungsjahre; halbe Jahre möglich.
Faktor 0,5 ist der gesetzliche Ausgangspunkt. Erfahrene Anwälte erreichen oft 0,75–1,0.
Voraussichtliche Abfindung (Brutto)
–
Monatliches Bruttogehalt–
Beschäftigungsjahre–
Abfindungsfaktor–
Abfindung gesamt (Brutto)–
⚠️ Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung nach der Faustformel. In Deutschland besteht kein allgemeiner gesetzlicher Abfindungsanspruch. Die tatsächliche Abfindung hängt von Verhandlung, Tarifvertrag und den Umständen der Kündigung ab. Für verbindliche Auskunft wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Werbung · 300×250
So wird die Abfindung berechnet
Es gibt in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsmethode für Abfindungen. Die anerkannte Faustformel, auf die sich Gerichte, Anwälte und Arbeitgeber beziehen, lautet:
Der Faktor 0,5 ist in § 1a Abs. 2 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) verankert. Er dient als Untergrenze; in Verhandlungen werden je nach Branche und Unternehmensgröße häufig Faktoren zwischen 0,5 und 1,5 erzielt.
Einflussfaktoren auf die Abfindungshöhe
Betriebszugehörigkeit: Jedes vollendete Jahr erhöht die Abfindung. Ab dem 2., 5. und 8. Dienstjahr steigen auch die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Monatsgehalt: Als Basis gilt das regelmäßige Bruttomonatsgehalt. Boni und Sonderzahlungen können je nach Vertrag einzurechnen sein.
Alter des Arbeitnehmers: Ältere Arbeitnehmer ab 50 erhalten vor Gericht oft höhere Faktoren (eingeschränkte Vermittelbarkeit).
Betriebsgröße & Sozialplan: Betriebe mit mehr als 20 Arbeitnehmern unterliegen dem Kündigungsschutzgesetz. Sozialplanvereinbarungen legen oft pauschale Abfindungsregeln fest.
Kündigungsgrund: Bei betriebsbedingter Kündigung ist die Abfindungsbereitschaft des Arbeitgebers in der Regel höher als bei verhaltensbedingter.
Besteuerung der Abfindung: Fünftelregelung
Abfindungen sind steuerpflichtig. Über die Fünftelregelung (§ 34 EStG) wird die Abfindung fiktiv auf fünf Jahre verteilt: Das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer so, als hätten Sie ein Fünftel der Abfindung in fünf aufeinanderfolgenden Jahren erhalten. Das senkt den Steuersatz erheblich.
Wichtig: Die Fünftelregelung gilt nur, wenn die Abfindung eine Zusammenballung von Einkünften in einem einzigen Veranlagungszeitraum darstellt. Ratenzahlungen über zwei Kalenderjahre können die Vergünstigung gefährden.
Häufige Fragen zur Abfindung
Habe ich bei betriebsbedingter Kündigung Anspruch auf Abfindung?
Nicht automatisch. Viele Arbeitgeber bieten jedoch eine Abfindung an, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Reichen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht ein – das verbessert Ihre Verhandlungsposition erheblich.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag?
Bei einer einseitigen Kündigung durch den Arbeitgeber gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – die Abfindung wird frei verhandelt. Achtung: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (bis zu 12 Wochen) führen!
Wie viel Abfindung ist bei 10 Jahren üblich?
Bei 10 Beschäftigungsjahren und einem Bruttogehalt von 3.500 € wäre die Standardabfindung 17.500 € (10 × 0,5 × 3.500 €). Dies ist ein Richtwert – viele erzielen mit anwaltlicher Hilfe 30.000–45.000 € bei gleicher Ausgangslage.
Zählen Teilzeitjahre bei der Abfindungsberechnung?
Ja, auch Teilzeitjahre zählen für die Betriebszugehörigkeit. Das Monatsgehalt wird jedoch anhand des tatsächlichen (Teilzeit-)Bruttogehalts berechnet, nicht des Vollzeitäquivalents.
Was passiert, wenn ich die Abfindung ablehne?
Sie können ein Abfindungsangebot ablehnen und stattdessen auf Weiterbeschäftigung klagen. Ein Arbeitsgericht kann Ihnen bei Obsiegen dann ebenfalls eine Abfindung zusprechen (§ 9 KSchG), wenn eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist.